PM – Rot-Grün stärkt Öffentliche Rechtsauskunft – Mehr Chancengleichheit bei Rechtsverfahren

SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Pressemitteilung
090 / 21. Juni 2015

Rot-Grün stärkt Öffentliche Rechtsauskunft – Mehr Chancengleichheit bei Rechtsverfahren

Die Öffentliche Rechtsberatung ÖRA hilft Menschen mit geringem Einkommen bei juristischen Problemen. Oftmals geht es dabei um Streitigkeiten mit Jobcentern oder sozialrechtlichen Kostenträgern. Allein 2013 hat die ÖRA rund 31.000 Beratungen durchgeführt. Die rot-grüne Koalition will die Beratungsstelle künftig besser ausstatten und hat dazu einen Antrag zur kommenden Bürgerschaft eingereicht (siehe Anlage).

Dazu Jens-Peter Schwieger, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: “Die Beratung zu leistungsrechtlichen Fragestellungen gehört selbstverständlich zu den Aufgaben der Kostenträger von Sozialleistungen. Obwohl dies in den allermeisten Fällen gut gelingt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten und Beschwerden. Für diese Fälle gibt es Beratungsangebote, wie beispielsweise die Arbeitslosentelefonhilfe, das Beschwerdemanagement von Jobcenter team.arbeit.hamburg selbst und auch die ÖRA. Die ÖRA bietet auch in sozialrechtlichen Fragen eine kompetente und unabhängige juristische Beratung für Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können. Deshalb halten wir eine personelle Verstärkung gerade hier für besonders sinnvoll.”

Dazu Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: “Für Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger ist die Arbeit der ÖRA besonders wichtig. Anwaltlichen Beistand können sie sich oft nicht leisten. Viele von ihnen fühlen sich ohnmächtig und allein gelassen, wenn sie mit Sanktionen vom Jobcenter nicht einverstanden sind und Einspruch einlegen wollen. Wir wollen die ÖRA stärker ausbauen und den zahlreichen ehrenamtlichen Juristinnen und Juristen weitere hauptamtliche Vollzeitkräfte an die Seite stellen. Damit soll gewährleistet werden, dass Hilfesuchende zeitnah kompetente Beratung erhalten. Uns ist auch wichtig, dass die Betroffenen gleich vor Ort vom Angebot der ÖRA erfahren. Deshalb soll künftig in allen Sozialen Dienststellen und Jobcentern über das Angebot der Öffentlichen Rechtsberatung informiert werden. In zwölf Monaten wollen wir überprüfen, ob die Aufstockungsmaßnahmen ausreichen und notfalls nachsteuern.”

Hintergrund:
Seit 1946 leistet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) Rechtsberatung und außergerichtliche Streitbeilegung. In der gesamten ÖRA sind rund 180 ehrenamtliche Juristinnen und Juristen und ca. 80 ehrenamtliche Verwaltungskräfte aktiv. Die 18 hauptamtlich Beschäftigten (16,05 Vollkräfte, davon lediglich 3 JuristInnenstellen) arbeiten ausschließlich in der Hauptstelle der ÖRA. Dort werden Hilfesuchende im Gegensatz zu den ÖRA-Bezirksstellen auch in Fragen des Öffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechtes beraten. Um die Möglichkeiten der sozialrechtlichen Beratung weiter auszubauen und gleichzeitig die Wartezeiten zu verkürzen, soll die Hauptstelle der ÖRA um eine hauptamtliche JuristInnenstelle (Vollzeit) und eine zuarbeitende Verwaltungskraft (Vollzeit) personell verstärkt werden. In den sozialen Dienststellen, insbesondere in den Jobcentern soll auf das erweiterte Beratungsangebot in geeigneter Weise aktiv hingewiesen werden.