SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Pressemitteilung
081 / 9. Juni 2015
Datenschutz in Hamburg – Mehr Unabhängigkeit für den Datenschutzbeauftragten
Am Donnerstag steht in der Bürgerschaft die Wiederwahl des Hamburger Datenschutzbeauftragten auf der Tagesordnung. Zeitgleich bringen SPD und Grüne einen Antrag ein, der den Datenschützer künftig unabhängiger machen soll (siehe Anlage).
Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher Justiz und Datenschutz der SPD-Fraktion: „Ein starker Datenschutz ist uns ein zentrales Anliegen. Dazu gehört unbedingt ein unabhängiger und gut aufgestellter Datenschutzbeauftragter. Bereits in der letzten Legislatur haben wir diese wichtige Funktion gesetzlich gestärkt und dem Richteramt angeglichen. Hieran wollen wir jetzt anknüpfen und einen Schritt weiter gehen. Zu der von uns angestrebten vollständigen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten führen zwei mögliche Wege. Diese werden wir jetzt in der Bürgerschaft sorgfältig prüfen und alle damit zusammenhängenden Fragen klären. Das Ziel ist klar: Effektiver Datenschutz.“
Dr. Carola Timm, Sprecherin für Justiz und Datenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: „Gerade im digitalen Zeitalter brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten, der unabhängig handeln und Veränderungen einfordern kann. Wir Grüne haben uns schon lange dafür eingesetzt, dass der Hamburger Datenschützer gestärkt wird. Denn seine Rolle ist wichtiger denn je: Heutzutage geben die Menschen im Internet alles Mögliche von sich preis und sind sich der Tragweite oft nicht bewusst. Der Datenschutzbeauftragte kann hier konkrete Verhaltenstipps und Hilfestellungen geben – zum Beispiel wenn es um die Löschung von Suchmaschinen-Einträgen geht. Für Staaten und große Medienkonzerne ist es oft ein Leichtes, aus scheinbar belanglosen Daten ein Persönlichkeitsprofil zusammenzufügen. Hier brauchen wir eine wirksame Kontrolle durch einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten.“
Hintergrund
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sorgt dafür, dass in der Verwaltung und in der Wirtschaft die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Er unterstützt und berät in allen Fragen zum Datenschutz und hilft bei der Durchsetzung von Rechten.
Derzeit ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) – anders als beispielsweise in Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Hessen – direkt an die Landesregierung (Justizbehörde) angebunden. Damit unterliegt er der Dienstaufsicht des Senats. Das soll sich jetzt ändern: Der Antrag sieht zwei mögliche Modelle zur Stärkung der Unabhängigkeit vor, nämlich entweder die Schaffung einer vom Senat unabhängigen und keiner Aufsicht unterliegenden Stelle (vergleichbar mit dem Rechnungshof) oder die Anbindung bei der Hamburgischen Bürgerschaft. Zu diesen beiden Varianten soll der Senat einen Prüfauftrag erhalten. Ziel ist, unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie notwendige gesetzliche Folgeänderungen (insbesondere zur haushalterischen Verselbständigung) zu ermitteln und darauf aufbauend einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Mit im Blick zu behalten sind dabei auch die europarechtlichen Vorgaben, die sich mit Vorlage der sogenannten Datenschutzgrundverordnung noch einmal konkretisieren werden.
Claas Ricker
Pressesprecher
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