SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Pressemitteilung
056 / 15. April 2015

Frühe Bildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf statt rückständigem Betreuungsgeld – moderne Familienpolitik für Hamburg

„Eine gute frühe Bildung und Betreuung ist die zentrale Zukunftschance für unser Land – und für eine Metropole wie Hamburg absolute Notwendigkeit“, erklärte Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion in der heutigen Aktuellen Stunde der Bürgerschaft. „Politisch verantwortungsvolles Handeln heißt, allen Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern den Zugang zu guter frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Wir wollen die Eltern ausdrücklich ermutigen, ihre Kinder an früher Bildung und Betreuung in Kita oder Tagespflege teilhaben zu lassen – im Sinne gerechterer Bildungschancen, für mehr Integration und Teilhabe.“

Leonhard weiter: „Das von den Entscheidern der Hamburger CDU befürwortete Betreuungsgeld ist dagegen vollkommen kontraproduktiv, steht für eine veraltete Arbeitsteilung von Frauen und Männern in Familie und Gesellschaft und schadet der Integration.“ Leonhard erinnerte zudem daran, dass namhafte Wirtschafts- und Sozialforscher, das Institut der deutschen Wirtschaft und das Hamburger Weltwirtschaftsinstitut HWWI sich gegen die Einführung des Betreuungsgeldes ausgesprochen hatten. Zudem hatten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in einer gemeinsamen Erklärung vor dem Betreuungsgeld gewarnt.

Leonhard: „Das Betreuungsgeld schadet insbesondere den großen Städten, die im besonderen Maße soziale und integrative Herausforderungen zu bewältigen haben. Der positive Zusammenhang zwischen einem langjährigen Krippen- und Kita-Besuch und sinkendem Sprachförderbedarf ist belegt – und Hamburgs großes finanzielles Engagement für die frühe Bildung zeigt einen guten Aufholprozess sozial schwächerer Stadtteile. Die Mittel für das Betreuungsgeld wären eine Hilfe, hier noch schneller in noch mehr Qualität zu investieren – zum Wohl der Kinder und Familien, zum Wohl unserer Stadt.“

SPD-Fraktionschef Dressel betonte, dass – neben den politischen Fehlanreizen – der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld habe und diese Leistung zudem dem Gleichstellungsziel für Frau und Mann aus dem Grundgesetz widerspreche: „Die im Grundgesetz geforderte Beseitigung bestehender Nachteile bei der Gleichberechtigung von Frau und Mann schaffen wir mit vielen und guten Plätzen in der frühen Bildung – das Betreuungsgeld ist ein Angriff auf die Gleichberechtigung.“ Auch der von den Befürwortern des Betreuungsgeldes bemühte Auftrag des Bundes zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet greife laut Dressel nicht: „Das Betreuungsgeld schafft eben gerade keine gleichwertigen Lebensverhältnisse – weder zwischen noch innerhalb der Bundesländer oder Stadtstaaten. Zudem wird hier die Nicht-Inanspruchnahme staatlich subventionierter Bildungseinrichtungen finanziell belohnt. Die gestrige mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht macht Hoffnung, dass dieser Unsinn dank der Hamburger Klage bald ein Ende hat.“

Claas Ricker
Pressesprecher

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